Originalartikel: Xin Jing Bao vom 9.1.2012.
Zusammenfassung:
Peking und Shanghai erhalten Genehmigung zum Mietwohnungsbau auf kollektivem Boden Die selbst für Gutverdiener oft unerreichbar hohen Preise für Wohneigentum sorgen bei jungen Chinesen zunehmend für Unzufriedenheit. Sozialer Wohnungsbau im großen Maßstab wie in Hong Kong fehlt bisher in China. Der Artikel 北京上海已获批试点集体用地建设租赁房 vom 9.1.2012 (veröffentlicht in der Xin Jing Bao) beschäftigt sich mit einem Pilotprojekt in dieser Richtung, das in zwei Städten anläuft.
Zum Bau der Sozialwohnungen darf der im ländlichen Bereich nicht im Staatsbesitz, sondern im Besitz des Einwohnerkollektivs befindliche Boden verwendet werden, doch erst nach Prüfung durch die Lokalregierung und nach einer Genehmigung durch das Ministerium für Land und Ressourcen, die dieses sich mit einer Verordnung vom Juni 2011 vorbehalten hat. Das Ministerium ist besonders wachsam, wenn es um den Bau von Mietwohnungen auf kollektivem Boden geht, da es befürchtet, dass diese unter der Hand in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Peking und Shanghai dürfen nun ein entsprechendes Pilotprojekt durchführen, in Peking befindet es sich bereits in der Implementierungsphase. Die Sozialwohnungen auf kollektivem Bauland sind strikt zu unterscheiden von den nicht frei verkäuflichen “Wohnungen mit kleinem Eigentumsrecht” (小产权房 xiaochanquanfang). Sie dürfen nur an Personen vermietet werden, die staatlich festgelegte Bedingungen erfüllen, und sind nicht übertragbar. Eine Begrenzung der Mietdauer auf maximal fünf Jahre soll verhindern, dass die Wohnungen so langfristig vermietet werden, dass dies einem Verkauf gleichkommt.